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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis Modulo e.V. , Berghäusschensweg 30 , 41464 Neuss, und den Eltern für alle Verträge über die angebotenen Dienstleistungen im Bereich Nachhilfe.

1.2. Sofern im folgenden von dem „Kunden“ gesprochen wird, ist hiermit der Vertragspartner als Eltern genannt und das angemeldete Kind, welches das Nachhilfeangebot auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages sodann in Anspruch nimmt.

2. Allgemeine Durchführung

2.1. Modulo e.V. bietet in dem o.g. Standort Nachhilfeangebote, Hausaufgabenbetreuung sowie Elternschulungen an.

2.2. Ausschließlich die zur Nachhilfe angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig.

2.3. Modulo e.V. ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

2.4. Im Unterricht werden in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schule weitere Lernmaterialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit Modulo e.V. vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

3. Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit

3.1. Individuelle Förderung in kleinen Lerngruppen

Der Nachhilfeunterricht findet in kleinen Lerngruppen statt. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von drei Schülern zustande, reduziert sich die Unterrichtseinheit auf 45 Minuten.

3.2.Einzelunterricht
Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.

3.3. Fach- und Kompetenzkurse
Fach- und Kompetenzkurse im Einzelunterricht haben eine Dauer von 45, 60 oder 90 Minuten, je nach vereinbartem Angebot. Eine Unterrichtseinheit im Gruppenunterricht umfasst 90 Minuten. Fällt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses auf unter drei Schüler, wird der Kurs dennoch in vollem Umfang fortgeführt. Fach- und Kompetenzkurse folgen einem festen Raster und finden in der Regel im Gruppenunterricht statt. Daher kann eine durch einen Schüler verpasste Stunde nicht nachgeholt werden.

4. Schulferien

Der Unterricht findet in allen Ferien statt außer an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Sommerferien. In den Ferien werden die Zeiten gesondert durch Aushang bekannt gegeben.

5. Fehlstunden

Wir sind bemüht, bei entschuldigtem Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle, wie z. B. schulische Veranstaltungen, Praktika o. Ä.) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

6. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise; Eltern können wählen zwischen einer fortlaufenden Bezahlung auch in den Sommerferien oder einer Bezahlung, die im Sommer aussetzt. Die Kursbeiträge entnehmen sie dem Vetrag.

Die Leistungen im Bereich der Nachhilfe sind derzeit nach § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

6.2. Die laufenden Beiträge eines Laufzeitvertrags sind jeweils zum 1. oder 15. eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Die Verwaltungspauschale wird halbjährlich zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht.

6.3. Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren, muss die Bezahlung des Beitrags spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € monatlich an. Der bei einem Kontingentvertrag fällige Gesamtbetrag wird vor Beginn der Nachhilfe per SEPA-Lastschrift eingezogen oder ist bis zum Beginn der Nachhilfe durch den Kunden zu zahlen.

6.4. Zahlungen sind unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das Konto zu leisten, welches dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wird.

6.5. Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde.

6.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Modulo, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Modulo e.V. berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen. Dieser errechnet sich aus dem gewählten Vertragstyp sowie der tatsächlich genutzten Vertragsdauer. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.Kündigungsfristen

Kündigungsfristen gelten laut Vertrag.

Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

8. Datenschutz

8.1. Einwilligung in die Verwendung der Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person
Modulo e.V. erhebt und verwendet die bei Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

– Der Name des Kunden und seine Anschrift wird benötigt , um Kenntnis zu haben, wer Vertragspartner ist, d. h. wem gegenüber die Leistungen erbracht werden und abzurechnen sind;

– Der Name der angemeldeten Person und deren Anschrift wird benötigt, um Kenntnis zu haben, zu wessen Gunsten der Vertrag geschlossen wird, d. h. wer am Nachhilfeunterricht teilnimmt;

– Die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen benötigt. Sie dienen auch zum Empfang von Informationen und Neuerungen, Angeboten oder sonstigen Marketingmaßnahmen, sofern der Kunde hierzu eingewilligt hat;

– Die Angaben zur besuchten Schule, zur Schulform und zur Klassenstufe werden benötigt, um die angemeldete Person in geeignete Lerngruppen einordnen zu können;

– Die Kontodaten werden benötigt, um die vereinbarten Entgelte einziehen zu können, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträglich erfolgende Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Absprachen sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen.

9.2.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.

9.3. Modulo e.V. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.